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RG, 21.05.1919 - Rep. V. 323/15 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Genügt bei einer Nichtigkeitsklage wegen mangelnder gesetzlicher Vertretung von Minderjährigen zur Annahme einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Genehmigung der Prozeßführung nach § 579 Nr. 4 ZPO. immer schon der Umstand, daß der richtige gesetzliche Vertreter dem ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 96, 48
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.09.1957 - V ZR 209/55
Rechtsmittel
- BSG, 18.12.1969 - 2 RU 238/66
Streitigkeit über die Einbeziehung in den Versicherungsschutz der gesetzlichen …
Da das streitige Rechtsverhältnis gegenüber den Streitgenossen aber nur einheitlich festgestellt werden kann, führt dies dazu, daß H. nach § 74 SGG, § 62 Abs. 2 ZPO Beteiligter des von der Firma T. weiterbetriebenen Revisionsverfahrens geworden ist (…Rosenberg, aaO, § 95 III 3 c;… Wieczorek., aaO, B IV c 4; Stein/Jonas/Pohle, Komm. zur ZPO, Anm. VI 2 Abs. 3 zu § 62: RGZ 96, 48, 52; 157, 33, 38). - BGH, 24.06.1958 - VI ZR 170/57
Rechtsmittel
Denn diese würde voraussetzen, daß sich die Nichtigkeitsklägerin über die Bedeutung des Prozesses und ihre bisher unzureichende Vertretung in dem Prozeß im klaren gewesen wäre (RGZ 96, 48;… Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. I 3 zu § 56). - BGH, 26.02.1953 - IV ZR 124/50
Rechtsmittel
Obwohl sie daher den mit der Klage verfolgten Leistungsanspruch nach § 2039 BGB als Einzelne erheben können, sind sie, soweit sie von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen, sondern als Erbengemeinschaft im Prozeß auftreten oder in ihn in dessen Verlauf eintreten, notwendige Streitgenossen im Sinne des § 62 ZPO (RGZ 71, 370; 96, 48 [52]). - BGH, 08.01.1957 - VI ZR 154/55
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